Fonds für die Teilhabe hörgeschädigter Menschen
Kollektenbitte
Mit Ihrer Kollekte wird gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglicht, an kirchlichen Veranstaltungen teilzuhaben. Sie trägt dazu bei, Barrieren zu überwinden, indem aus dem Teilhabefonds Dolmetschereinsätze bezahlt bzw. Einsätze von technischen Hilfen unterstützt werden.
Gehörlosen- u. Schwerhörigenseelsorge
Dorothea Engelbrecht
Henrik-Ibsen-Straße 20
18106 Rostock
- Telefon
- +49 381 3757138
- gehoerlosenseelsorge@elkm.de
Kollektenzweck
Barrierefreiheit; bei diesem Stichwort denkt man schnell an einen stufenlosen Zugang zu Kirche und Gemeindehaus. Es gibt aber Barrieren, die weniger offensichtlich sind – Kommunikationsbarrieren z. B. aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit: Über 10% der Gemeindeglieder können deshalb nicht am Gottesdienst teilnehmen; sie verstehen nichts oder nicht genug. Gehörlose Menschen brauchen zum Verstehen Gebärdensprache; hier können Gebärdensprachdolmetscher helfen, das Gesagte zu übersetzen. Schwerhörige Menschen brauchen Untertitel oder technische Hilfen wie Ringschleifen, die gutes Hören ermöglichen; Schriftdolmetscher können die Texte mitschreiben und mittels Projektion auf eine Leinwand mitlesbar machen. Bei kirchlichen Veranstaltungen wollen wir deutlich machen: Wir sind einladende Kirche für alle; wir nehmen den Auftrag zur Inklusion und zum Leben in Vielfalt in unserer Kirche ernst. Durch den Teilhabefonds konnten bereits viele gehörlose und schwerhörige Menschen an besonderen Gottesdiensten, an Festen und Aktionen sowie an Seminaren teilnehmen. Das können kleine gemeindliche Projekte aber auch überregionale Angebote sein. Bitte helfen Sie mit Ihrer Kollekte, dass auch weiterhin Barrieren überwunden werden und sowohl gehörlose als auch schwerhörige Menschen teilhaben können.
Abkündigung
Barrierefreiheit; bei diesem Stichwort denkt man schnell an einen stufenlosen Zugang zu Kirche und Gemeindehaus. Es gibt aber Barrieren, die weniger offensichtlich sind – Kommunikationsbarrieren z. B. aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit: Über 10% der Gemeindeglieder können deshalb nicht am Gottesdienst teilnehmen; sie verstehen nichts oder nicht genug. Gehörlose Menschen brauchen zum Verstehen Gebärdensprache; hier können Gebärdensprachdolmetscher helfen, das Gesagte zu übersetzen. Schwerhörige Menschen brauchen Untertitel oder technische Hilfen wie Ringschleifen, die gutes Hören ermöglichen; Schriftdolmetscher können die Texte mitschreiben und mittels Projektion auf eine Leinwand mitlesbar machen. Bei kirchlichen Veranstaltungen wollen wir deutlich machen: Wir sind einladende Kirche für alle; wir nehmen den Auftrag zur Inklusion und zum Leben in Vielfalt in unserer Kirche ernst. Durch den Teilhabefonds konnten bereits viele gehörlose und schwerhörige Menschen an besonderen Gottesdiensten, an Festen und Aktionen sowie an Seminaren teilnehmen. Das können kleine gemeindliche Projekte aber auch überregionale Angebote sein. Bitte helfen Sie mit Ihrer Kollekte, dass auch weiterhin Barrieren überwunden werden und sowohl gehörlose als auch schwerhörige Menschen teilhaben können.