Fonds für die Teilhabe hörgeschädigter Menschen

Kollektenbitte

Mit Ihrer Kollekte wird gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglicht, an kirchlichen Veranstaltungen teilzuhaben. Sie trägt dazu bei, Barrieren zu überwinden, indem aus dem Teilhabefonds Dolmetschereinsätze bezahlt bzw. Einsätze von technischen Hilfen unterstützt werden.

Gehörlosen- u. Schwerhörigenseelsorge

Dorothea Engelbrecht
Henrik-Ibsen-Straße 20
18106 Rostock

Telefon
+49 381 3757138
E-Mail
gehoerlosenseelsorge@elkm.de

Kollektenzweck

Barrierefreiheit; bei diesem Stichwort denkt man schnell an einen stufenlosen Zugang zu Kirche und Gemeindehaus. Es gibt aber Barrieren, die weniger offensichtlich sind – Kommunikationsbarrieren z. B. aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit: Über 10% der Gemeindeglieder können deshalb nicht am Gottesdienst teilnehmen; sie verstehen nichts oder nicht genug. Gehörlose Menschen brauchen zum Verstehen Gebärdensprache; hier können Gebärdensprachdolmetscher helfen, das Gesagte zu übersetzen. Schwerhörige Menschen brauchen Untertitel oder technische Hilfen wie Ringschleifen, die gutes Hören ermöglichen; Schriftdolmetscher können die Texte mitschreiben und mittels Projektion auf eine Leinwand mitlesbar machen. Bei kirchlichen Veranstaltungen wollen wir deutlich machen: Wir sind einladende Kirche für alle; wir nehmen den Auftrag zur Inklusion und zum Leben in Vielfalt in unserer Kirche ernst. Durch den Teilhabefonds konnten bereits viele gehörlose und schwerhörige Menschen an besonderen Gottesdiensten, an Festen und Aktionen sowie an Seminaren teilnehmen. Das können kleine gemeindliche Projekte aber auch überregionale Angebote sein. Bitte helfen Sie mit Ihrer Kollekte, dass auch weiterhin Barrieren überwunden werden und sowohl gehörlose als auch schwerhörige Menschen teilhaben können.

Abkündigung

Barrierefreiheit; bei diesem Stichwort denkt man schnell an einen stufenlosen Zugang zu Kirche und Gemeindehaus. Es gibt aber Barrieren, die weniger offensichtlich sind – Kommunikationsbarrieren z. B. aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit: Über 10% der Gemeindeglieder können deshalb nicht am Gottesdienst teilnehmen; sie verstehen nichts oder nicht genug. Gehörlose Menschen brauchen zum Verstehen Gebärdensprache; hier können Gebärdensprachdolmetscher helfen, das Gesagte zu übersetzen. Schwerhörige Menschen brauchen Untertitel oder technische Hilfen wie Ringschleifen, die gutes Hören ermöglichen; Schriftdolmetscher können die Texte mitschreiben und mittels Projektion auf eine Leinwand mitlesbar machen. Bei kirchlichen Veranstaltungen wollen wir deutlich machen: Wir sind einladende Kirche für alle; wir nehmen den Auftrag zur Inklusion und zum Leben in Vielfalt in unserer Kirche ernst. Durch den Teilhabefonds konnten bereits viele gehörlose und schwerhörige Menschen an besonderen Gottesdiensten, an Festen und Aktionen sowie an Seminaren teilnehmen. Das können kleine gemeindliche Projekte aber auch überregionale Angebote sein. Bitte helfen Sie mit Ihrer Kollekte, dass auch weiterhin Barrieren überwunden werden und sowohl gehörlose als auch schwerhörige Menschen teilhaben können.

Kontoverbindung

Kontoinhaber
Hauptbereich 2 der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
IBAN
DE64 5206 0410 5606 5650 00
BIC
GENODEF1EK1
Bankname
Evangelische Bank
Verwendung­szweck
Referenz-Nr.: 222 110 20 Teilhabefond