Fonds für die Teilhabe gehörloser und schwerhöriger Menschen

Kollektenbitte

Mit Ihrer Kollekte wird gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglicht, an besonderen kirchlichen Veranstaltungen teilzuhaben.Sie trägt dazu bei, Barrieren zu überwinden, indem aus dem Teilhabefonds Dolmetschereinsätze bezahlt bzw. Einsätze von technischen Hilfen unterstützt werden. 

Gehörlosen- u. Schwerhörigenseelsorge

Pastor Volker Struve
Lutherstr. 14
24837 Schleswig

Telefon
+49 4621 80 71 11
E-Mail
volker.struve@seelsorge.nordkirche.de

www.gehoerlosenseelsorge-nordkirche.de

Kollektenzweck

Barrierefreiheit; bei diesem Stichwort denkt man schnell an einen stufenlosen Zugang zu Kirche und Gemeindehaus. Es gibt aber Barrieren, die weniger offensichtlich sind – Kommunikationsbarrieren z. B. aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit: Über 10% der Gemeindeglieder können deshalb nicht am Gottesdienst teilnehmen; sie verstehen nichts oder nicht genug. Gehörlose Menschen brauchen zum Verstehen Gebärdensprache; hier können Gebärdensprachdolmetscher helfen, das Gesagte zu übersetzen. Schwerhörige Menschen brauchen Untertitel oder technische Hilfen wie Ringschleifen, die gutes Hören ermöglichen; Schriftdolmetscher können die Texte mitschreiben und mittels Projektion auf eine Leinwand mitlesbar machen. Vor allem bei besonderen kirchlichen Veranstaltungen  wollen wir deutlich machen: Wir sind einladende Kirche für alle; wir nehmen den Auftrag zur Inklusion ernst, Vielfalt in unserer Kirche zu leben; wir sind Kirche Jesu Christi, der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit angenommen und zu einer Gemeinde zusammengeführt hat. Durch den Teilhabefonds konnten bereits viele gehörlose und schwerhörige Menschen an Festgottesdiensten ihrer Kirchengemeinde, am Weltgebetstag der Frauen, an der Nacht der Kirchen, Schulanfängergottesdiensten, regionalen Kirchentagen und Festen rund um das Nordkirchenschiff teilnehmen.

Bitte helfen Sie mit Ihrer Kollekte, dass auch weiterhin Barrieren überwunden werden und gehörlose und schwerhörige Menschen teilhaben können. 

Abkündigung

Barrierefreiheit, bei diesem Stichwort denkt man schnell an einen stufenlosen Zugang zu Kirche und Gemeindehaus. Es gibt aber Barrieren, die weniger offensichtlich sind – Kommunikationsbarrieren z.B. aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit: Über 10% der Gemeindeglieder können deshalb nicht am Gottesdienst teilnehmen; sie verstehen nichts oder nicht genug.

Gehörlose Menschen brauchen zum Verstehen Gebärdensprache; hier können Gebärdensprachdolmetscher helfen, das Gesagte zu übersetzen. Schwerhörige Menschen brauchen Untertitel oder technische Hilfen wie Ringschleifen, die gutes Hören ermöglichen; Schriftdolmetscher können die Texte mitschreiben und mittels Projektion auf eine Leinwand mitlesbar machen.

Vor allem bei besonderen kirchlichen Veranstaltungen  wollen wir deutlich machen: Wir sind einladende Kirche für alle; wir nehmen den Auftrag zur Inklusion ernst, Vielfalt in unserer Kirche zu leben; wir sind Kirche Jesu Christi, der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit angenommen und zu einer Gemeinde zusammengeführt hat.

Durch den Teilhabefonds konnten bereits viele gehörlose und schwerhörige Menschen an Festgottesdiensten ihrer Kirchengemeinde, am Weltgebetstag der Frauen, an der Nacht der Kirchen, Schulanfängergottesdiensten, regionalen Kirchentagen und Festen rund um das Nordkirchenschiff teilnehmen.

Bitte helfen Sie mit Ihrer Kollekte, dass auch weiterhin Barrieren überwunden werden und gehörlose und schwerhörige Menschen teilhaben können. 

Kontoverbindung

Kontoinhaber
Hauptbereich 2 der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
IBAN
DE64 5206 0410 5606 5650 00
BIC
GENODEF1EK1
Bankname
Evangelische Bank
Verwendung­szweck
Referenz-Nr.: 222 110 20