Kollektensystem der Nordkirche

Aufbau und Erläuterungen

Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die landeskirchliche Ebene bilden gemeinsam die Nordkirche. Ein Zeichen dafür ist das Kollektenwesen, das gesamtkirchlich getragen und durchgeführt wird, auch wenn die Kollekten vor allem in den Gottesdiensten der Kirchengemeinden gesammelt werden.

Die gesamtkirchliche Dimension der Kollekte wird im Kollektenplan der Nordkirche deutlich. Dieser baut auf dem Prinzip der geteilten Kollektenverantwortung auf. Das bedeutet, dass alle drei Ebenen der Nordkirche die Kollektenzwecke eines Jahres bestimmen: die landeskirchliche Ebene mit Kirchenleitung, Sprengel und Dienste und Werke sowie die Ebenen der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden. Verbindliche landeskirchenweite Kollekten ermöglichen beispielsweise die finanzielle Unterstützung von nordkirchenweiten Anliegen oder von Projekten, die in der weltweiten Ökumene verortet sind. Gleichzeitig drücken diese Kollekten aus, dass alle Kirchengemeinden in der Nordkirche zusammen Kirche sind. Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Sprengel nehmen ihren Teil an der Kollektenverantwortung wahr, indem sie in ihrer Region gezielt Schwerpunkte setzen, die in einer landeskirchenweiten verbindlichen Kollekte keine Berücksichtigung finden würden.

Für alle Kollekten gilt, dass sie für Zwecke vorzusehen sind, „die der Erfüllung des kirchlichen Auftrags dienen“ (§ 4 Absatz 1 Kollektengesetz). Der kirchliche Auftrag wird näher im Artikel 1 der Verfassung bestimmt. Wenn die verantwortlichen Gremien die jeweiligen Kollektenzwecke bestimmen, berücksichtigen sie die Vielfalt kirchlicher Handlungsfelder.

"Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erfüllt ihre Aufgaben in der Bindung an den Auftrag ihres Herrn Jesus Christus und in der darin begründeten Freiheit als Dienst an allen Menschen. Sie verkündigt und bezeugt das Evangelium in Wort und Tat vor allem durch Gottesdienst, Gebet, Kirchenmusik, Kunst, Bildung und Unterricht, Erziehung, Seelsorge, Diakonie, Mission sowie durch Wahrnehmen ihrer Mitverantwortung für Gesellschaft und öffentliches Leben." (Artikel 1 Absatz 5 Verfassung)

Verbindliche Kollekte als landeskirchenweite Kollekte

An 18 bis 20 der Sonn- oder Feiertagen im Jahr wird in allen Gottesdiensten der Nordkirche eine landeskirchenweite Kollekte gesammelt. Die Kirchenleitung legt dabei die Themen der Kollekte fest wie zum Beispiel Mission oder Seelsorge. Deren Zweck wird dann von einer landeskirchlichen Einrichtung, beispielsweise durch das Zentrum für Mission und Ökumene, konkretisiert. Des Weiteren bestimmt die Kirchenleitung, an welchen Sonn- und Feiertagen nordkirchenweit für Kollektenzwecke gesammelt wird, die beispielsweise von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dem Gustav-Adolf-Werk oder vom evangelischen Hilfswerk „Brot für die Welt“ bestimmt werden.

Verbindliche Kollekte als Sprengelkollekte

An sechs Sonntagen im Jahr wird die verbindliche Kollekte als Sprengelkollekte gesammelt. In allen Gottesdiensten auf dem Gebiet eines Sprengels wird für einen Zweck gesammelt, der von der Bischöfin oder dem Bischof im Sprengel nach Beratung im Konvent der Pröpstinnen und Pröpste bestimmt wird.

Verbindliche Kollekte als Kirchenkreiskollekte

An sechs oder sieben Sonntagen im Jahr wird die verbindliche Kollekte als Kirchenkreiskollekte gesammelt. In allen Gottesdiensten auf dem Gebiet eines Kirchenkreises wird für einen Zweck gesammelt, der vom jeweiligen Kirchenkreisrat bestimmt wird.

Freie Kollekte

Die Zwecke der freien Kollekten werden durch den Kirchengemeinderat bestimmt. Dabei beachtet der Kirchengemeinderat, dass für Projekte aus unterschiedlichen kirchlichen Handlungsfeldern gesammelt wird (siehe oben) und für mindestens die Hälfte der freien Kollekten Projekte aus dem Kollektenkatalog der Nordkirche berücksichtigt werden (§ 5 Kollektenverordnung). In der Regel wird im Gottesdienst nicht für die eigene Kirchengemeinde gesammelt. Für beispielsweise ständige diakonische Aufgaben oder Bauvorhaben der Kirchengemeinde kann mit Hilfe der Ausgangskollekte gesammelt werden.

Ausgangskollekte

Zusätzlich zur Hauptkollekte, die im Gottesdienst gesammelt wird, kann nach dem Gottesdienst eine zusätzliche Kollekte am Ausgang gesammelt werden. Diese ist für einen besonderen Zweck des gemeindlichen Lebens zu bestimmen, wie beispielsweise für ein diakonisches Projekt oder für ein Fundraisingprojekt. Auch der Zweck der Ausgangskollekte ist im Gottesdienst abzukündigen.

Kollektenplan

Die Kirchenleitung stellt für jedes Jahr einen Kollektenplan auf. Diese werden rechtzeitig im Kirchenlichen Amtsblatt der Nordkriche und auf der Startseite von www.kollekten.de veröffentlicht.

Im Kollektenplan legt die Kirchenleitung fest, an welchen Sonn- und Feiertagen eines Kalenderjahres die Hauptkollekte als verbindliche oder als freie Kollekte gesammelt wird. Bei den verbindlichen Kollekten wird der Zweck den Kirchengemeinden vorgegeben, bei den freien Kollekten bestimmen die jeweiligen Kirchengemeinderäte den Zweck. Die Regeln für den Kollektenplan sind in der Kollektenverordnung festgelegt. Die verbindlichen und freien Kollekten verteilen sich gleichmäßig auf die Sonn- und Feiertage (Abweichungen sind möglich).

Verfahrensvorschlag für den Kirchengemeinderat

  • Im Herbst eines Jahres beschließt der Kirchengemeinderat die Zwecke für die freien Kollekten des folgenden Jahres.
  • Die Vielfalt kirchlicher Handlungsfelder wird dabei beachtet.
  • Die Hälfte der freien Kollekten, beispielsweise die am dritten und gegebenenfalls fünften Sonntag eines Monats, werden für Zwecke aus dem Kollektenkatalog bestimmt.
  • Für die freien Kollekten am vierten Sonntag im Monat werden Zwecke, die mit der Tradition und dem Leben der Kirchengemeinde zu tun haben, ausgewählt (zum Beispiel örtlicher Hospizverein, Partnergemeinde). „Besondere Projekte“ der Gemeinde sollten dabei die diakonische Dimension einer Kollekte beachten und nicht zur strukturellen Finanzierung kirchengemeindlicher Arbeit dienen.
  • Achten Sie bereits in der Planung darauf, an welchen Sonntagen die verbindliche Kollekte mit einer freien Kollekte getauscht werden soll und beantragen Sie dies bei der zuständigen Pröpstin beziehungsweise beim zuständigen Propst.
  • Erarbeiten Sie nach diesem Konzept für die Kirchengemeinderatssitzung einen Vorschlag.
  • Der Kollektenplan kann als Aushang und in Ihrem Gemeindebrief veröffentlicht werden. Für die Beratung im Kirchengemeinderat dient die ausfüllbare Vorlage auf der Startseite dieser Website.
  • Beraten und beschließen Sie, ob es in den Sonntags- und Festtagsgottesdiensten zusätzlich eine Ausgangskollekte geben soll.
  • Beraten und beschließen Sie, wie bei der Bestimmung von Kollektenzwecken in Gottesdiensten während der Woche und aus Anlass von Amtshandlungen verfahren werden soll.